Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein fordert erneut Auslieferung von Puigdemont wegen Rebellion an Spanien!

Nach dem Europäischen Haftbefehl forderte die Staatsanwaltschaft nun erneut und damit zum zweiten Mal, die Auslieferung des flüchtigen, abgesetzten Ex-Präsidenten der spanischen Autonomie Katalonien an Spanien.

Beim ersten Mal war ihr das OLG-SH darin nicht gefolgt und hatte ihn zudem mit Auflagen wie Kaution und Meldepflicht auf freiem Fuß gelassen. Er lebt derzeit in Berlin-Charlottenburg, wird weiterhin von spanischem Steuergeld alimentiert und mischt sich praktisch täglich in die innerspanischen Angelegenheiten unter dem faktischen Schutz deutscher Gerichte ein.

Da also durch sein alltägliches Verhalten die Haftgründe der Flucht- und Wiederholungsgefahr permanent bekräftigt werden, spräche eigentlich alles für eine Inhaftierung des CAT-SEP-Gurus bis zur finalen Entscheidung über die Auslieferung. Warum deutsche Gerichte dies nicht so sehen, bleibt wohl ihr Geheimnis?

Das OLG konterte die Staatsanwaltschaft umgehend und sah seit seiner letzten Entscheidung keine erhöhte Fluchtgefahr, weswegen Puigdemont weiterhin in Freiheit bleiben dürfe und sich aus Berlin, beschützt durch deutsches Recht, in Folge weiter destruktiv in die spanische Politik einmischen kann!

Angeblich sei mit einer Entscheidung des OLG-SH in Kürze zu rechnen?

Der Richter des Obersten Gerichtes Spaniens, Pablo Larena, hat der deutschen Staatsanwaltschaft in einem Brief Erläuterungen geschickt, daß sich keine „Übersetzungsfehler“ wie im Falle Belgiens auftun, die eine Auslieferung technisch verhinderten.

Puigdemonts Anwälte hatten von der deutschen Justiz verlangt, gefälligst dem belgischen Beispiel zu folgen und alle Auflagen und wöchentlichen Meldungen ihres Mandanten bei der Polizei aufzuheben.

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https://politica.elpais.com/politica/2018/05/22/actualidad/1526980685_508921.html

https://politica.elpais.com/politica/2018/05/17/actualidad/1526554382_085042.html?rel=mas

http://www.elmundo.es/espana/2018/05/22/5b03dcfae2704e09638b4829.html

2 Responses to Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein fordert erneut Auslieferung von Puigdemont wegen Rebellion an Spanien!

  1. almabu sagt:

    Im Moment schwirren eine Menge unscharfe, unklare „Falschmeldungen“ zum Thema Auslieferung Puigdemont durch die Medien.

    Die Forderung der Staatsanwaltschaft wird offenbar mit einer Gerichtsentscheidung verwechselt? Diese wurde m.E. bisher nicht veröffentlicht.

    Unabhängig davon dürfte das Instrument des Europäischen Haftbefehls erheblich beschädigt sein? Ich würde nicht auf seine Zukunft wetten!

    So, wie er jetzt gehandhabt wird, bedeutet er schlicht eine Ausweitung des Rechtes des Auslieferungs-Staates auf das Recht des Anforderungs-Staates, mit Vorrang vor dessen Recht und Ordnung.

    Jeder Kriminelle kann darin gezielt in das Land fliehen, welches „seine“ Delikte am wenigsten bestraft oder sie gar straffrei lässt und sich so von dessen Justiz den „verlängerten Rücken“ retten lassen…

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