27-S: Nichts dem Zufall überlassen, katalanische Separatisten machen sich Wahlrecht passend!

Der Wahltermin wurde nach hartem Gerangel zwischen CiU und ERC verkündet, aber natürlich(!) noch nicht verbindlich durch Artur Mas erlassen, der sich die Hintertüren gerne bis zum allerletzten Moment, bis Anfang August, offen hält.

Jetzt streiten sich die ungleichen Separatisten munter weiter. Themen gibt es in Hülle und Fülle:

Da ist zum Beispiel die Vorladung von Artur Mas vor den Pujol-Korruptionsausschuss des katalanischen Parlamentes. Diese hatte die ERC vier Mal blockiert und jetzt, beim fünften Versuch der Vorladung mit allen anderen Parteien außer der CiU zugestimmt. Die CiU enthielt sich und schäumt vor Wut! Sie hatte versucht das Thema Korruption von ihrem Guru Mas fern zu halten, was einer völligen Verdrehung der historischen Tatsachen entspräche, denn Artur Mas war im entsprechenden Zeitraum „Die Rechte Hand“ Jordi Pujols und zuvor ein jahrelang von ihm aufgepäppelter politischer Zögling des Ex-Präsidenten der Generalitat de Catalunya. Vermutlich sollte er als Interimspräsident dienen bis die natürliche Erbfolge das Präsidentenamt an Oriol Pujol-Ferrussola weitergegeben und damit eine autonome Dynastie in Catalunya begründet hätte? Jedenfalls verlangt der Opportunist Mas, der dies bisher mit allen Mitteln verhindern wollte, nun nach einer seiner 180-Grad-Wendungen SO SCHNELL WIE MÖGLICH vor dem Ausschuss des Parlamentes Rede und Antwort zu stehen…

Dann wäre da das gemeinsame Wahlprogramm der Separatisten über das ebenfalls keine Einigung besteht. Das regierende Bündnis CiU entspräche, auf deutsche Verhältnisse übertragen, einer neoliberalen FDP mit einem kleinen Schuss CDU, die brachiale Kahlschläge im katalanischen Gesundheits-, Sozial- und Erziehungssystem zu verantworten hat und dabei von einem Korruptionsskandal in den nächsten stolperte. Die ERC läge – wiederum auf Deutschland bezogen – etwa in der Position DER LINKEN. Was bekommt man, wenn man „national“ und „sozialistisch“ verbindet?

Aber unabhängig von den hier genannten Problemen und Streitpunkten gibt es eine große Hürde, die der Unabhängigkeit im Wege stehen könnte, das geltende katalanische Wahlrecht!
Artur Mas will/braucht/verlangt eine deutliche, klare Mehrheit für sein vorgebliches Unabhängigkeitsprojekt, zumindest eine Zweidrittel-Mehrheit also!

Bei 135 Sitzen im katalanischen Parlament bedeutet dies mindestens 90 Sitze! Bei der aktuellen Sitzverteilung benötigten die Separatisten (87) um CiU (50), ERC (21), ICV-EUiA (13) und CUP (3) zusätzlich mindestens die Unterstützung einer weiteren Partei aus dem nicht-separatistischen Lager der PSC (20), der PPC (19) und der C’s (9).

Ein möglicher, aber demokratisch sehr unschöner und unwahrscheinlicher Weg diese Mehrheit sicher zu stellen, wäre eine geringe Wahlbeteiligung bei gleichzeitig höchster Mobilisierung der Separatisten. Beispiel:

Die Separatisten haben ein Potential von einem guten Drittel der 5,4Mio Wahlberechtigten, das wären ca. 1,8 Mio (fixe) Wähler.

Bei einer Wahlbeteiligung von 70% entspräche dies einer relativen separatistischen Mehrheit von 48%, nicht jedoch einer absoluten Mehrheit.

Bei einer Wahlbeteiligung von 60% entspräche dies einer absoluten separatistischen Mehrheit von 55%, nicht jedoch einer Zweidrittel-Mehrheit.

Bei einer Wahlbeteiligung von 50% entspräche dies der geforderten separatistischen Zweidrittel-Mehrheit von 66%.

Also: Hoher Mobilisierungsgrad der Separatisten und niedrige Wahlbeteiligung KÖNNTEN theoretisch, wenn auch unwahrscheinlich, ein möglicher Weg sein.

Dem steht entgegen, dass die Separatisten seit Jahren aus allen demagogischen Propaganda-Medien tönen, dass dies DIE KATALANISCHE SCHICKSALSWAHL ZUR UNABHÄNGIGKEIT sein würde. Mit einer hohen Wahlbeteiligung muss also gerechnet werden und das wäre ausgerechnet in diesem Falle schlecht aus ihrer Sicht!

Die Antwort: Man nimmt sich das Wahlrecht* vor und stellt die Stellschrauben passend für das gewünschte Ergebnis.:
Die 16-18-jährigen sollen, wie schon bei der „9-N-Befragungs-Farce“ mitwählen dürften. Die sind in dieser Doktrin erzogen worden. Wahlrecht für Migranten und Ausländer, die in Catalunya leben und keine spezielle Bindungen an Spanien haben, wären eine weitere Möglichkeit?

Aber die sicherste Methode die Zahl der Separatisten-Sitze im künftigen katalanischen Parlament zu erhöhen und dabei eine sozusagen „unsichtbare“, ist es die Anzahl der Stimmen, die zur Erringung eines Parlamentssitzes notwendig sind, zu Gunsten des ländlichen Bevölkerung zu verändern! Dies ist schon bisher der Fall und könnte noch verstärkt werden.

Grob vereinfacht ausgedrückt, sitzen die Separatisten überproportional auf dem Land in den dünner besiedelten Zonen Catalunyas, während die Metropolitan-Region Barcelona eher ein Stammgebiet der traditionellen, nicht separatistischen Parteien wie PPC und PSC darstellen.

Bei der letzen Wahl in der Autonomie Catalunya im Jahr 2012 bekam die CiU 1.116.259 Stimmen und dafür 50 Sitze im Parlament. Das entsprach 22.325 Stimmen pro Sitz. Jeden andere Partei benötigte mehr Stimmen um einen Sitz zu erringen, angefangen mit der ERC und 23.720 Stimmen pro Sitz bis hin zum Extremfall CUP die für ihre 126.435 Stimmen 3 Sitze bekam oder 42.145 Stimmen pro Sitz, das heisst sie benötigte pro Sitz fast die doppelten Stimmenzahl (189%) bezogen auf die CiU. Hätte man die CiU-Stimmen ebenso bewertet wie die CUP-Stimmen, so hätte die CiU nicht 50 Sitze, sondern nur 26 Sitze erhalten und wäre zwar noch immer größte Partei geworden, hätte aber nur noch 5 Sitze vor der ERC gelegen und nicht mehr als das Doppelte an Sitzen! Anders herum: Hätte man die CUP-Stimmen durch die CiU-Stimmen pro Sitz geteilt, dann hätte die CUP mit 6 Sitzen das doppelte an Sitzen bekommen wie in der Realität. Man kann hier also durch Veränderung der Wichtung der Stimmen eine weitere Verschiebung zu Gunsten des ländlichen Raumes erzielen, die nach den Wahlen die gewünschten Ergebnisse liefern wird, ohne groß aufzufallen…

http://es.wikipedia.org/wiki/Elecciones_al_Parlamento_de_Catalu%C3%B1a_de_2012

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* Das „katalanische Wahlrecht“ existiert eigentlich nicht. Beim Estatut von 1979 bediente man sich eines provisorischen Wahlrechtes, das eigentlich nur für die erste Wahl 1980 gelten sollte. Dieses LOREG, das Ley Orgánica de Régimen Electoral General gilt erstaunlicherweise bis heute, weil es die katalanischen Parteien als einzige der spanischen Autonomien in 35 Jahren nicht fertig brachten, sich auf ein neues Wahlrecht zu einigen. Vorschläge dazu gab und gibt es zur Genüge, aber keine Einigung! Die PSC, der katalanische Ableger der PSOE, schlug eine Art „deutsches Wahlrecht“ vor, mit zwei Stimmen: Die erste für die Direktwahl des lokalen Abgeordneten und die zweite Stimme für die Partei der Präferenz. Dazu sollten Catalunya in 7 Zonen differenzierter aufgeteilt werden um die Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Räumen einzuebnen. Die Profiteure CiU und ERC lehnen dies bisher ab…

4 Responses to 27-S: Nichts dem Zufall überlassen, katalanische Separatisten machen sich Wahlrecht passend!

  1. almabu sagt:

    Beispiel für Wichtung der Stimmen:

    …ejemplo de esa desproporcionalidad el caso Gòsol y Saldes, municipios con una población muy similar y situados en la misma comarca del Berguedà. El voto del vecino de Gòsol vale más del doble que el de Saldes porque el primero está en la provincia de Lleida y el segundo, en la de Barcelona…(EL PAÍS).

    Beispiel dieser Ungleichheit ist der Fall der Ortschaften Gòsol und Saldes, Orte von sehr ähnlicher Größe und in der gleichen Region Berguedà gelegen. Die Stimme der Einwohner von Gòsol ist doppelt soviel wert, wie die Stimme der Einwohner von Saldes, denn der erste Ort liegt in der dünn besiedelten, ländlichen Provinz Lleida (Lerida) und der zweite Ort in der dicht besiedelten städtischen Provinz Barcelona. CiU und ERC, die Profiteure dieser Ungleichgewichte, möchten diese weitgehend beibehalten.

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  2. almabu sagt:

    Bei 5.413.850 Wahlberechtigten bei den letzten Autonomiewahlen und einer Wahlbeteiligung von 67,7 % entsprach diese genau 3.665,176 abgegebenen Stimmen. Teilt man diese durch die 135 Sitze des katalanischen Autonomie-Parlamentes, so entfallen auf jeden Sitz durchschnittlich 27.149 Stimmen.

    Teilte man die 1.116.259 Stimmen der CiU durch diesen Durchschnitt von 27.149 Stimmen pro Sitz, dann hätte die CiU nur 41 statt 50 Sitze erhalten, oder 18% weniger Power im Parlament!

    Bei der ERC liegt der Fall ganz ähnlich: 498.124 Stimmen erhalten und dafür 21 Sitze bekommen. Hätte man ihr Stimmen jedoch durch die durchschnittliche Stimmenzahl pro Sitz geteilt, so wären es nur 18 Sitze oder 14% weniger geworden…

    Die Separatisten im Parlament lägen dann nicht bei max. 87 Sitzen, sondern bei mindestens 12 Sitzen weniger und weit entfernt von jeder Zweidrittel-Mehrheit.

    Dies ist einer der Gründe, warum man die ganze Separatismus-Arie durch das Parlament inszenieren will, weil die Stärke der Separatisten dadurch überproportional und nicht wahrheitsgemäß dargestellt wird!

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  3. almabu sagt:

    Weiter gehende Reformer verlangen, dass die 135 Sitze des katalanischen Autonomie-Parlamentes nur entsprechend der Wahlbeteiligung besetzt werden dürften und auch die 2% der Wahlzettel „en blanco“ nicht besetzt werden sollen!

    Also, bezogen auf die letzte Wahl von 2012:
    Von den 135 Sitzen würden nur 68% (aufgerundet!) besetzt, das wären 92 Sitze und 43 Sitze blieben als die der Nichtwähler und Protestwähler hingegen leer.
    Absolute und Zweidrittel-Mehrheiten bezögen sich – wie auch bisher schon – stets auf die 135 Gesamtsitze des Parlamentes.
    68 Sitze entsprächen der absoluten Mehrheit.
    90 Sitze entsprächen der Zweidrittelmehrheit.

    Die CiU erhielte dann statt 50 nur 34 Sitze. Die ERC statt 21 Sitzen nur 14 Sitze, die anderen Parteien entsprechend.

    Bei einer solchen Wahlbeteiligung von 68% wie in diesem Beispiel müssten dann bei Gesetzen die eine Zweidrittel-Mehrheit erfordern 90 der 92 Abgeordneten des Parlamentes also 98% der Anwesenden, praktisch ALLE zustimmen…

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  4. almabu sagt:

    Wie ist der status quo des Wahlrechtes von Catalunya:

    …L’Estatut també determina que la composició del Parlament serà d’un mínim de 100 diputats i d’un màxim de 150.[2] La fórmula electoral premia les circumscripcions menys habitades, ja que el sistema atorga un mínim de sis parlamentaris per circumscripció més un escó per cada 40.000 habitants a les circumscripcions de Girona, Tarragona i Lleida, mentre que la circumscripció de Barcelona necessita 50.000 habitants per sumar un escó i amb la limitació que no pot sobrepassar mai el nombre de 85 diputats. D’aquesta manera, el Parlament es compon, en l’actualitat, de 18 diputats de Tarragona, 17 de Girona, 15 de Lleida i 85 de Barcelona, la qual cosa suma en total 135 parlamentaris… (wikipedia)

    Das Parlament hat mindestens 100 und maximal 150 Sitze. Derzeit sind es 135 Sitze. Die ländlichen Räume werden klar bevorzugt!
    Sie bekommen je mindestens 6 Sitze fest zugeschrieben plus je 40.000 Stimmen einen weiteren Sitz. Dazu gehören Girona, Tarragona und Lleida. Der Metropolitan-Raum Barcelona bekommt KEINE fixen Sitze, benötigt 50.000 Stimmen pro Sitz, das sind 25% mehr Stimmen als die ländlichen Gebiete und wird obendrein bei maximal 85 Sitzen „gekappt“, limitiert!

    Im Moment gliedern sich die 135 Sitze des Parlamentes wie folgt:

    18 Abgeordnete aus Tarragona,
    17 Abgeordnete aus Girona,
    15 Abgeordnete aus Lleida und
    85 Abgeordnete aus Barcelona.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlen_in_Spanien#Katalonien
    Katalonien

    Nach Art. 56 des Autonomiestatuts besteht das Parlament aus mindestens 100 und höchstens 150 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.

    Katalonien hat als einzige der 17 Autonomen Gemeinschaften bislang kein eigenes Wahlgesetz verabschiedet. Weitere Elemente des Wahlsystems ergeben sich aus der vierten Übergangsbestimmung (disposición transitoria cuarta) des Autonomiestatuts von 1979, die nach der zweiten Übergangsbestimmung (disposición transitoria segunda) des neuen Autonomiestatuts von 2006 bis zur Verabschiedung eines Wahlgesetzes weiter in Kraft bleibt. Danach sind Wahlkreise die vier Provinzen, wobei in der Provinz Barcelona 85, in der Provinz Girona 17, in der Provinz Lleida 15 und in der Provinz Tarragona 18 Abgeordnete gewählt werden, sodass das Parlament insgesamt aus 135 Abgeordneten besteht. Die durchschnittliche Wahlkreisgröße beträgt somit 33,8 Abgeordnete. Durch die in der Übergangsbestimmung des Autonomiestatuts festgelegte Anzahl der Mandate je Wahlkreis lag die Anzahl der Wahlberechtigten je Abgeordnetem bei der letzten Wahl vom 28. November 2010 zwischen 20.079 (Lleida) und 45.892 (Barcelona).

    Im Übrigen verweist die Übergangsbestimmung des Autonomiestatuts auf das LOREG. Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt daher nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso (starre Listen, 3-Prozent-Hürde in jedem Wahlkreis, Sitzverteilung im Wahlkreis nach d´Hondt, keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen).

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